Demo

Demonstrationsprototyp – kein offizielles Angebot der Stadt Ehrenfriedersdorf. Erstellt von der Schwerpunkt FdG Labs UG (haftungsbeschränkt) im Rahmen einer Vergabe-Bewerbung. Beispielinhalte – Details im Impressum.

Satzung

Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Ehrenfriedersdorf

Veröffentlicht am

Hinweis: Dies ist ein Beispielinhalt zur Veranschaulichung des Inhaltstyps „Bekanntmachung“. Der Satzungstext ist exemplarisch und nicht rechtsverbindlich.

Aufgrund der einschlägigen kommunalrechtlichen Vorschriften hat der Stadtrat der Stadt Ehrenfriedersdorf in seiner Sitzung eine Änderung der Friedhofssatzung beschlossen. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Artikel 1 – Wesentliche Änderungen

  • Anpassung der Öffnungszeiten der städtischen Friedhöfe an die Jahreszeiten.
  • Einführung einer pflegefreien Urnengemeinschaftsanlage als zusätzliche Grabart.
  • Aktualisierung der Gestaltungsvorschriften für Grabmale und Einfassungen.
  • Klarstellungen zur Verkehrssicherungspflicht der Nutzungsberechtigten.

Artikel 2 – Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten entgegenstehende Regelungen der bisherigen Fassung außer Kraft.

Hinweis nach § 4 SächsGemO

Auf die Vorschriften über die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften wird hingewiesen. (Beispieltext.)

Nur zur Demonstration

Der vorstehende Satzungstext ist frei erfunden und dient ausschließlich der Darstellung des Layouts einer Bekanntmachung.

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