Satzung
Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Ehrenfriedersdorf
Hinweis: Dies ist ein Beispielinhalt zur Veranschaulichung des Inhaltstyps „Bekanntmachung“. Der Satzungstext ist exemplarisch und nicht rechtsverbindlich.
Aufgrund der einschlägigen kommunalrechtlichen Vorschriften hat der Stadtrat der Stadt Ehrenfriedersdorf in seiner Sitzung eine Änderung der Friedhofssatzung beschlossen. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Artikel 1 – Wesentliche Änderungen
- Anpassung der Öffnungszeiten der städtischen Friedhöfe an die Jahreszeiten.
- Einführung einer pflegefreien Urnengemeinschaftsanlage als zusätzliche Grabart.
- Aktualisierung der Gestaltungsvorschriften für Grabmale und Einfassungen.
- Klarstellungen zur Verkehrssicherungspflicht der Nutzungsberechtigten.
Artikel 2 – Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten entgegenstehende Regelungen der bisherigen Fassung außer Kraft.
Hinweis nach § 4 SächsGemO
Auf die Vorschriften über die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften wird hingewiesen. (Beispieltext.)
Nur zur Demonstration
Der vorstehende Satzungstext ist frei erfunden und dient ausschließlich der Darstellung des Layouts einer Bekanntmachung.